Der Renovierungsbonus für die Zweitwohnung – ein oft unterschätztes Thema
Viele Immobilienbesitzer fragen sich, ob der staatliche Renovierungsbonus in Höhe von 36 % auch für die Zweitwohnung gilt. Die kurze Antwort lautet: ja – aber mit entscheidenden Einschränkungen, die man kennen sollte, bevor man investiert.
Wer eine Ferienwohnung oder ein Zweitdomizil besitzt, hat grundsätzlich Anspruch auf diesen Steuerabzug. Allerdings hängt der tatsächliche Nutzen von mehreren individuellen Faktoren ab.
Was der Bonus konkret bedeutet
Der Renovierungsbonus von 36 % erlaubt es, einen Teil der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuer abzuziehen. Die maximale Bemessungsgrundlage liegt bei 48.000 Euro pro Immobilieneinheit, was einem maximalen Abzug von 17.280 Euro entspricht.
Dieser Betrag wird nicht auf einmal gewährt, sondern über einen Zeitraum von zehn Jahren gleichmäßig aufgeteilt. Das bedeutet: Jedes Jahr können 1.728 Euro von der Steuerlast abgezogen werden – vorausgesetzt, man zahlt überhaupt genug Steuern.
Wann der Bonus für die Zweitwohnung wirklich sinnvoll ist
Der entscheidende Faktor ist die persönliche Steuerbelastung. Wer über ein ausreichend hohes steuerpflichtiges Einkommen verfügt, kann den jährlichen Abzug vollständig nutzen und profitiert so langfristig erheblich.
Besonders lohnenswert ist der Bonus in folgenden Situationen:
- Die Zweitwohnung wird regelmäßig genutzt und soll energetisch aufgewertet werden
- Es sind ohnehin größere Sanierungsmaßnahmen geplant, die nicht aufgeschoben werden können
- Das steuerpflichtige Jahreseinkommen ist hoch genug, um den Abzug über zehn Jahre vollständig auszuschöpfen
- Die Immobilie soll langfristig im Familienbesitz bleiben oder später vermietet werden
Wann man besser auf den Bonus verzichtet
So verlockend der Steuerabzug klingt – in manchen Fällen ist der tatsächliche Vorteil minimal oder gar nicht vorhanden. Wer wenig oder keine Einkommensteuer zahlt, kann den Abzug schlicht nicht nutzen, da er nicht rückerstattungsfähig ist.
Auch ein geplanter Verkauf der Zweitwohnung innerhalb der nächsten Jahre kann dazu führen, dass man nur einen Bruchteil der zehn Jahresraten tatsächlich einlöst. In diesem Fall verpufft ein Großteil des theoretischen Vorteils.
Kritisch zu prüfen ist der Bonus außerdem in diesen Szenarien:
- Niedriges oder schwankendes Einkommen, das den jährlichen Abzug nicht vollständig aufnehmen kann
- Absicht, die Immobilie kurzfristig zu verkaufen oder zu übertragen
- Die geplanten Arbeiten übersteigen das tatsächlich Notwendige nur wegen des Bonus
- Liquiditätsengpässe, da die Kosten sofort anfallen, der Steuervorteil aber gestreckt wird
Der Unterschied zur Erstimmobilie
Für den Hauptwohnsitz gelten häufig großzügigere Förderkonditionen und höhere Abzugssätze – etwa im Rahmen des Superbonus oder anderer Sonderprogramme. Die Zweitwohnung ist in der Regel auf den klassischen 36-%-Bonus beschränkt, ohne Zugang zu den attraktiveren Sonderregelungen.
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Das bedeutet nicht, dass sich eine Renovierung nicht rechnet – aber der Vergleich sollte immer auf Basis der tatsächlich verfügbaren Abzüge erfolgen, nicht auf Basis der günstigeren Konditionen für den Hauptwohnsitz.
Welche Arbeiten sind förderfähig?
Nicht jede Baumaßnahme qualifiziert sich automatisch für den Bonus. Anerkannt werden in der Regel außerordentliche Instandhaltungsarbeiten, also Maßnahmen, die über die normale Pflege hinausgehen.
Dazu zählen typischerweise:
- Erneuerung von Sanitäranlagen und Badezimmern
- Einbau neuer Fenster und Türen
- Erneuerung von Bodenbelägen und Verputzarbeiten
- Maßnahmen zur energetischen Verbesserung
- Sicherheitsrelevante Umbauten und Erdbebenprävention
Reine Schönheitsreparaturen oder einfache Wartungsarbeiten hingegen fallen in der Regel nicht unter die förderungsfähigen Kategorien.
Praktische Empfehlung vor dem Start
Wer den Renovierungsbonus für seine Zweitwohnung in Anspruch nehmen möchte, sollte vorab eine individuelle Steuerberechnung durchführen lassen. Nur so lässt sich realistisch einschätzen, ob der Abzug über zehn Jahre tatsächlich vollständig genutzt werden kann.
Außerdem ist auf die korrekte Abwicklung der Zahlungen zu achten: Die Rechnungen müssen über nachverfolgbare Zahlungswege beglichen werden, und die Arbeiten müssen von qualifizierten Fachkräften ausgeführt werden. Formfehler können dazu führen, dass der gesamte Anspruch verfällt.
Fazit: Nüchterne Kalkulation statt blindem Vertrauen
Der Renovierungsbonus von 36 % ist auch für Zweitwohnungen ein reales und nutzbares Instrument – aber kein automatischer Gewinn. Der tatsächliche Vorteil hängt stark von der persönlichen Steuersituation, dem Zeithorizont und den geplanten Maßnahmen ab.
Wer rechnet, bevor er baut, trifft die bessere Entscheidung. Und wer erkennt, dass die Zahlen für ihn nicht aufgehen, tut gut daran, auf den Bonus zu verzichten – und stattdessen nur das zu renovieren, was wirklich notwendig ist.













